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   BFH, 07.10.2008 - IX B 92/08   

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https://dejure.org/2008,10285
BFH, 07.10.2008 - IX B 92/08 (https://dejure.org/2008,10285)
BFH, Entscheidung vom 07.10.2008 - IX B 92/08 (https://dejure.org/2008,10285)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - IX B 92/08 (https://dejure.org/2008,10285)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 07.10.2008 - IX B 92/08
    Die behauptete Abweichung vom BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94 (BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771) kann schon dem Grunde nach nicht gegeben sein, da dieses --wie aus dem Leitsatz ersichtlich-- gerade nicht die Beurteilung der Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung betraf.
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus BFH, 07.10.2008 - IX B 92/08
    Gleiches gilt für das BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97 (BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676), das zur Einkünfteerzielungsabsicht bei der Beteiligung an einem Immobilienfonds mit Verkaufsoption erging, und das BFH-Urteil vom 25. November 1993 IV R 37/93 (BFHE 173, 327, BStBl II 1994, 350), das die Frage der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen (Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten) für den Aufenthalt in der eigenen, sonst gewerblich genutzten Ferienwohnung betraf.
  • BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste

    Auszug aus BFH, 07.10.2008 - IX B 92/08
    Die von den Klägern gerügte Abweichung von den BFH-Urteilen vom 5. November 2002 IX R 18/02 (BFHE 200, 556, BStBl II 2003, 914) und vom 24. August 2006 IX R 15/06 (BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256) liegt nicht vor.
  • BFH, 25.11.1993 - IV R 37/93

    Verpflegungsmehraufwand und Reisekosten sind nur dann Betriebsausgaben im

    Auszug aus BFH, 07.10.2008 - IX B 92/08
    Gleiches gilt für das BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97 (BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676), das zur Einkünfteerzielungsabsicht bei der Beteiligung an einem Immobilienfonds mit Verkaufsoption erging, und das BFH-Urteil vom 25. November 1993 IV R 37/93 (BFHE 173, 327, BStBl II 1994, 350), das die Frage der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen (Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkosten) für den Aufenthalt in der eigenen, sonst gewerblich genutzten Ferienwohnung betraf.
  • BFH, 05.11.2002 - IX R 18/02

    In Eigenregie vermietete Ferienwohnung

    Auszug aus BFH, 07.10.2008 - IX B 92/08
    Die von den Klägern gerügte Abweichung von den BFH-Urteilen vom 5. November 2002 IX R 18/02 (BFHE 200, 556, BStBl II 2003, 914) und vom 24. August 2006 IX R 15/06 (BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256) liegt nicht vor.
  • FG München, 22.12.2009 - 6 K 1691/06

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung

    2.Hinsichtlich der Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen hat der Bundesfinanzhof - BFH - folgende Grundsätze entwickelt (BFH-Beschluss vom 07.10.2008 IX B 92/08, BFH/NV 2009, 22):.
  • FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei vermieteter und selbstgenutzter Ferienwohnung

    b) Darüber hinaus ist die Einkünfteerzielungsabsicht immer dann anhand einer Prognose zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - ohne dass Vermietungshemmnisse gegeben sind - erheblich, d.h. mindestens um 25 v.H. unterschreitet (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BStBl II 2005, 388; BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2008 IX B 92/08, BFH/NV 2009, 22).
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